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» Reisegewerbe und/oder stehendes Gewerbe «

 Moin   aus Rheinhessen,
ich könnte mir hier folgende Konstellation vorstellen, bei der die Tätigkeit im Reisegewerbe verbleibt, die allerdings einer genaueren Überprüfung vor Ort bedarf.
Der Organisator oder Tourenplaner ist und Inhaber einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte) mit dem Gewerbegegenstand "Schuhputzer".
Er selbst geht nicht mehr auf die Straße sondern beschäftigt (als Angestellte oder Minijobber) eine Vielzahl von Personen die dann auf der Straße tatsächlich die Schuhe putzen. Die Änderungen des § 55 GewO durch das MEG II machen es ja möglich, da die "Höchstpersönlichkeit" der Ausübung von Tätigkeiten im Reisegewerbe durch den Karteninhaber ja aufgehoben worden ist.
Damit sich die (natürlich versicherten) Angestellten sich nicht gegenseitig ins Gehege kommen, stattet er sie mit einer Kopie seiner RGK und Tourenplänen aus. Da keine Terminvereinbarungen geschlossen werden wird das Merkmal "ohne vorhergehende Bestellung" daher auch bei Erbringung der Dienstleistung durch die Angestellten weiterhin erfüllt.
Die Planung, Buchführung und Abrechnung seiner RGK-Tätigkeit erfüllt wohl jeder Inhaber einer Erlaubnis auch in irgendeinem Büro, dass alleine würde mich nicht überzeugen, dass hier (auch) ein stehendes Gewerbe ausgeübt wird.

Gegenmeinungen sind willkommen.
 Danke  



Gepostet am 28.11.2017 um 12:26 von:
Benutzer: Rheinhesse
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