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Vielen Dank für Eure Hilfe.
Habe jetzt noch von meiner Aufsicht den sogenannten Pokererlass erhalten, aus dem ich hier kurz zitieren möchte (Vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderen...):

Aufgrund der Zunahme von Veranstaltungen in Form von Pokerturnieren möchte ich auf die hierzu vertretene Rechtsauffassung aufmerksam machen.

Bei der Veranstaltung von Pokerturnieren handelt es sich nach der Art des Spiels um die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels. Gemäß § 3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Lot-teriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag, GVOBl. Schl.-Holst. 2004, S. 169) liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Beim Pokerspiel ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ent-scheidung über den Gewinn vom Zufall abhängt, da es hier nicht auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des Spielers ankommt.

Entscheidend für die Abgrenzung des Pokerspiels als unerlaubtes Glücksspiel vom er-laubnisfreien Spiel kommt es daher auf das Merkmal eines Entgelts für die Teilnahme an dem Spiel an. Werden durch den Teilnahmebeitrag nur die Unkosten zur Durchführung gedeckt, wie z. B. Raummiete, so ist hierin nicht das Vorliegen eines Entgelts zu sehen. Um ein Entgelt handelt es sich aber dann, wenn die Einnahmen ganz oder zum Teil als Gewinne wieder ausgezahlt werden. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist ein Unkostenbeitrag bei dieser Art von Veranstaltung in Höhe von 15,- € üblich. Gewährleistet sein muss dabei, dass dieser Unkostenbeitrag von jedem Spieler nur einmalig erhoben wird und nicht durch nochmalige Bezahlung des Beitrags eine wiederholte Teilnahme, z. B. nach erfolgtem Ausscheiden des Spielers, erfolgt. Hält sich der Veranstalter an diese Vorgaben, liegt ein erlaubnisfreies Spiel vor.


Nun liegt es an dem veranstalter mir noch mal den genauen Spielablauf zu erläutern...



Gepostet am 16.01.2007 um 09:45 von:
Benutzer: Ziska
Der Original-Beitrag :
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