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eine Dienstleistung die auf der Straße angeboten (Schuhputzservice) unterliegt meiner Meinung klar der Reisegewerbekartenpflicht.
Wie sieht es aber aus, wenn es ein Büro gibt, in dem alle "Touren" geplant werden und die Mitarbeiter eingeteilt werden sollen.
Ist das Büro dann zusätzlich als stehendes Gewerbe anzumelden oder reicht hier die Reisegewerbekarte?

Danke für alle hilfreichen Antworten  Applaus  



Gepostet am 23.11.2017 um 09:07 von:
Benutzer: dealb
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107980#post107980


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