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Gruß nach SH,

dass der hohe Norden sehr liberal sein kann, haben wir bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag gesehen, aber das Strafrecht sollte da außen vor bleiben.

Die "Hilfe" der Ministerien ist natürlich für ihre Landesbediensteten gedacht.

Und vorsicht.

Was mir bis jetzt kein Ministerium, welches ich angesprochen habe, erklären konnte ist, warum ein gesponserter Gewinn kein Gewinn im spielrechtlichen Sinn ist.

Die gängige Rechtsprechung schaut eigentlich immer nur auf den Vermögensvorteil, wieviel hatte ich bei Spielbeginn und wieviel hinterher, als ich gewonnen hatte.

Über welche ltds, Vereine etc. die Reise nach Las Vegas gesponsert ist, sollte da eigentlich egal sein.

Dann gibt es auch noch den §284 Abs 4 StGB, der leider auch von den Ministerien nicht berücksichtigt wird.

Der größte Knackpunkt ist natürlich, dass plötzlich eine Kostenrechnung von Ordnungsämtern verlangt wird. Die sollen "Eintrittsgelder/Teilnahmegebühren" gegen Unternehmerkosten berechnen.
Wer von den OAs hat die entsprechende Ausbildung?

Tröndle/Fischer (Kommentar Strafrecht) sagt ganz klar, dass eine Teilnahmegebühr nur dann nicht als Einsatz im spielrechtlichen Sinn zu werten ist, wenn diese grundsätzlich verloren ist.

Das ist hier aber nicht der Fall, weil einer, zwei oder drei schließlich gewinnen kann.

Dann gibt es z.B. auch das BGH-Urteil zum sogenannten Gratisroulette, welches strafbar sein kann.
Das Urteil vom obersten Bayerischen Strafsenat aus 2002, welcher auf die Spielplangestaltung hinweist usw.


Sorry für das Verwirrspiel,
aber ich sehe das etwas kritischer

Gruß aus Düsseldorf



Gepostet am 16.01.2007 um 06:15 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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