Forum-Gewerberecht
» Festsetzung von kleinen "Festen" «
[quote][i]Original von Uwe Matthies[/i]
Ob dann möglicherweise ein "Verkaufsoffener Sonntag" nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW eine theoretische Möglichkeit wäre, kann ich nicht beurteilen. Zumindest darf danach ja in NRW zumindest ein Adventssonntag freigegeben werden -in Niedersachsen ist das nicht zulässig
-[/quote]
Das halte ich nun für gar nicht möglich. Ich kenne zwar die Rechtslage in NRW oder Niedersachsen nicht so genau. Aber ich gehe mal von BW aus und da heißt es in § 8 Abs. 1 LadÖG BW, dass Verkaufsstellen „aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. So weit, so gut. Mann muss halt ein Fest(chen) kreieren, das zum Anlass genommen wird, einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Aber dann gibt es da noch die Rechtsprechung des BVerwG. Das hat in seinem Urteil vom 11.11.2015 - ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG zu Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) - seine bisherige Rechtsprechung zum Vorliegen eines hinreichenden Anlasses für die Gestattung einer Sonn- oder Feiertagsöffnung enger gefasst. Bei der Anwendung des § 8 LadÖG BW muss nun nicht mehr nur in den Blick genommen werden, ob die Veranstaltung, wegen derer eine Ladenöffnung erlaubt wird, einen beachtlichen Besucherstrom auslöst. Vielmehr darf das Tatbestandsmerkmal „aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ nur dann angenommen werden, wenn die Veranstaltung, wegen der die Ladenöffnung gestattet wird, in der öffentlichen Wahrnehmung im Vordergrund steht und die Ladenöffnung sich als bloßer Annex darstellt. Diese Voraussetzungen können in der Regel nur dann angenommen werden, wenn eine von der Verwaltung anzustellende Prognose ergibt, dass der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen.
Gepostet am 21.11.2017 um 09:08 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107945#post107945
Beitrags-Print by Breuer76