Forum-Gewerberecht
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also ich habe vor Jahren einmal gelernt, dass man eine An-, Um- oder Abmeldung +/- 14 Tage erstatten kann... daran halten wir uns eigentlich auch immer noch...
Gepostet am 20.11.2017 um 13:42 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107938#post107938
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