Forum-Gewerberecht

» Festsetzung von kleinen "Festen" «

   

Auch bei uns kommen solche Veranstaltungen vor, eine Festsetzung nach § 69 GewO kommt aber nur bei einer ausreichenden Zahl von gewerblichen Teilnehmern in Betracht. Bei Jahrmärkten mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer, bei Spezialmärkten können es auch weniger sein, aber unter 8 gewerblichen Teilnehmern macht auch unsere IHK nicht mit.
Ohne Festsetzung ist es dann ein Privatmarkt und Gewerbetreibende brauchen die Reisegewerbekarte.

Problematisch wird es, wenn diese Veranstaltungen an einem Sonntag stattfinden sollen. Habe ich lediglich private Teilnehmer und wenigstens ein bisschen ein Rahmenprogramm, steht der FTG-Ausnahme aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht unserer Kirchen vor Ort) nichts im Wege. Sobald wir aber gewerbliche Teilnehmer haben und es keine Festsetzung nach § 69 GewO gibt, dann gibt es auch keine FTG-Ausnahme, da reine Verkaufsveranstaltungen nicht privilegiert sind.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 20.11.2017 um 08:10 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107931#post107931


Beitrags-Print by Breuer76