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hallo, zusammen,
ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen..

ein Lebensmitteleinzelhändler bewirbt eine Veranstaltung an einem Sonntag. Der Besucher muss einen Betrag X bezahlen und bekommt dafür neben Essen und Trinken noch Livemusik geboten.

ich habe jetzt die Auffassung vertreten, dass er dafür zumindest eine Gestattung braucht... noch besser wäre eine Konzession, da er solche Veranstaltungen wohl des Öfteren anbietet (Whiskey-Tasting, Karnevalsmatinee etc.) und für eine Gestattung eigentlich der besondere Anlass fehlt...
diskutiert haben wir jetzt u.a. darüber, ob es den Whiskey damit auch sonntags flaschenweise verkaufen darf....meiner Meinung nach nicht, aber wie seht ihr dies?
Danke und einen baldigen schönen Feierabend!



Gepostet am 15.11.2017 um 16:12 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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