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» Fortbestand von Gaststättenerlaubnissen nach alter Rechtslage «

Ich gehe davon aus, dass der "gemeine Gastwirt" meistens nicht weiß, dass sich etwas für ihn geändert hat. Er wird seine Gaststätte so weiter führen, wie bisher auch. Ich denke, solche Maßnahmen der Behörde würden ihn nur verwirren...



Gepostet am 14.11.2005 um 12:40 von:
Benutzer: Sven Rothe
Der Original-Beitrag :
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