Forum-Gewerberecht

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Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten!  smile   So sehe ich es nämlich auch.

Das die besagte Person beim Finanzamt nach §18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler behandelt wird spielt dabei doch absolut keine Rolle oder?
Da wird das Einkommenssteuergesetz nicht anwenden, sondern nach der Gewerbeordnung handeln ist das für die Entscheidung, ob eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist unbedeutend. Oder bin ich noch nicht ausreichend informiert? Der Herr beharrt nämlich sehr darauf. Hatte ich in der Form noch nie.  Kopfkratz  



Gepostet am 14.11.2017 um 11:58 von:
Benutzer: Lena V.
Der Original-Beitrag :
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