Forum-Gewerberecht

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Zustimmung.

Nach der von hier vertretenen Rechtsauffassung sind unterrichtende Tätigkeit nur dann von der Gewerbemeldepflicht befreit, wenn sie mindestens einer - wenn auch eingeschränkten - Schulaufsicht unterliegen. Das mag für Privatschulen, die staatliche gleichsam ersetzen/ergänzen gelten nicht aber für die hier aufgezählten Tätigkeiten.



Gepostet am 10.11.2017 um 12:06 von:
Benutzer: Civil Servant
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