Forum-Gewerberecht
» Fahrsicherheitstrainer Freiberufler? «
Zustimmung.
Nach der von hier vertretenen Rechtsauffassung sind unterrichtende Tätigkeit nur dann von der Gewerbemeldepflicht befreit, wenn sie mindestens einer - wenn auch eingeschränkten - Schulaufsicht unterliegen. Das mag für Privatschulen, die staatliche gleichsam ersetzen/ergänzen gelten nicht aber für die hier aufgezählten Tätigkeiten.
Gepostet am 10.11.2017 um 12:06 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107862#post107862
Beitrags-Print by Breuer76