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» Chef muss Arbeitnehmer erst nach 12 Tagen am Stück freigeben «

Beschäftigte in der EU müssen unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil und wies damit die Klage eines Casino-Mitarbeiters zurück.
Dem EuGH-Urteil (Az. C-306/16) zufolge muss die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgenden Tag gewährt werden. Sie kann dem Urteil zufolge an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden.
Damit ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche.
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Überstundengeld
Im Ausgangsfall hatte der Beschäftigte in einem Casino in Portugal geklagt. Er musste manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten und hatte für den jeweils siebten Tag Überstundengeld gefordert.
Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch, wie der EuGH nun entschied. Das Unionsrecht verlange nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird.

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Gepostet am 10.11.2017 um 08:42 von:
Benutzer: räubertochter
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