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» Fortbestand von Gaststättenerlaubnissen nach alter Rechtslage «

Hallo Herr Rothe,

Auflagen sind eigenständige VA und unabhängig vom Grund-VA anfechtbar. Der "gemeine Gastwirt" wird jedoch davon ausgehen,dass die "lästigen" Auflagen mit der Konzession erloschen sind.
Um hier Rechtssicherheit für den Betroffenen zu schaffen, würde ich gemäß § 5 Abs. 2 GastG neue Auflagen erteilen.  Formulier  

Grüße aus SFB...



Gepostet am 14.11.2005 um 12:28 von:
Benutzer: Yvonne Schellnock
Der Original-Beitrag :
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