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 Moin    Moin  ,

aus der Ausgangslage ist zu ersehen, dass er an Pokerspiel im Internet teilnimmt und die sind doch weiterhin nicht erlaubt. Es wird nicht von "erlaubten Veranstaltungen" gesprochen oder gar, dass er selber als Veranstalter auftritt.

Gruß
claysch



Gepostet am 26.10.2017 um 08:38 von:
Benutzer: claysch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107698#post107698


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