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@HBInder:  Danke   für die Antwort.

Der Ansicht bin ich auch. Tut gut zu wissen, dass man damit nicht alleine ist..

Schön war in diesem Zusammenhang wieder einmal der Einwand: "Meine Kollegen machen das auch alle freiberuflich!" (also: ohne Gewerbe-Anmeldung).

Als ob es das besser macht, wenn mehrere Person mit gleicher Tätigkeit gegen § 14 GewO verstoßen. Ordnungswidrig ist es dann ggfs. immer noch.

Interessant wird es sicherlich auch, wenn ich denjenigen, der seine "Tagungsräume" zu Verfügung stellt und selber in diesem Bereich tätig ist, ebenfalls zur Anmeldung auffordere. Der gute Mann beschreibt seine Tätigkeiten wie folgt: "Business-Training und -Coaching, MotivStrukturAnalyse, Persönlichkeitscoaching, Expand-the-Box, Possibility Laboratorium".

Ich bin recht sicher, dass es dafür keinen Studiengang gibt.

Ich versuche beide mal davon zu überzeugen, dass sie keine (gewerberechtllichen) Freiberufler sind. Vielleicht meldet sich ja daraufhin deren Steuerberater...



Gepostet am 16.10.2017 um 15:10 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
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