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Hallo zusammen!

Ich komme mal auf einen älteren Beitrag zum Thema "Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??" zurück, weil mich so etwas aktuell beschäftigt.

Der mir vorliegende Kommentar (Landmann-Rohmer) hilft leider nicht weiter.

Bei mir hat jemand, der "Coaching, Beratung, Onlinetraining", unter anderem so etwas wie Selbsterfahrungs-/Selbstbehauptungskurse für Männer, anbietet und von mir deswegen um die Abgabe einer Gewerbe-Anmeldung gebeten worden ist, den Nachweis darüber vorgelegt, dass er sich seit dem erfolgreichem Abschluss eines Fachschulexamens "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (HEP) nennen darf.

Er sei damit Freiberufler und könne nicht verstehen, warum er ein Gewerbe anmelden müsse.

Das Berufsbild HEP war mir bisher neu, scheint aber nach meiner bisherigen Recherche mit der Förderung von behinderten Menschen zu tun zu haben.

Teilnehmende an den o. g. Kursen sind vermutlich überwiegend nicht behinderte Menschen. Das war beim bisherigen Gespräch noch kein Thema, das Zeugnis wurde mir nachträglich übersandt.

Daher würde ich trotz vorhandener staatlicher Anerkennung von einer Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO ausgehen, der Herr möchte ja auch kein Gewerbe als HEP anmelden.

Wie seht ihr das?

Danke im Voraus für erhellende Einschätzungen

und viele Grüße aus dem sonnigen Ostwestfalen!

Andreas Goldmann



Gepostet am 16.10.2017 um 12:12 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107588#post107588


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