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» Firmenschild als hinreichendes Indiz für Gewerbeausübung «

Guten Morgen!

Mir wäre es zu dünn für einen Bußgeldbescheid. Letztlich ist es nicht mehr als ein Indiz. Dazu noch seine Erklärung dass dem nicht so ist. Spätestens vor Gericht wird es wohl eng. Denn letztlich bist DU ja in der Beweispflicht.

Vielleicht könnte man über die Prüfkompetenzen im SchwArbG an Beweise kommen. Deine Befugnisse könnten sich aus § 4 Ia SchwArbG ergeben.
Leider kann ich hinsichtlich des tatsächlichen Vorgehens keine kompetenten Tips geben, da ich das selbst noch nicht gemacht habe.

Viel Erfolg  smile  



Gepostet am 12.10.2017 um 08:24 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
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