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» Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession «

   

Person B sollte sich auch bewusst sein, dass sie nach außen hin als Gewerbetreibende auftritt. Sie hat die Konzession, sie meldet das Gewerbe an. Somit ist sie auch in allen Belangen Ansprechpartnerin, z.B. fürs Finanzamt, die Brauerei, den Verpächter, fürs Bezahlen von offenen Rechnungen etc. pp.

Person B wäre nicht die erste, die sich wegen so einer Strohmann-Geschichte hoffnungslos verschulden würde (z.B. Brauereiverträge sind meist ziemlich "happig" und auch das Finanzamt will regelmäßig Geld sehen) und ob die Gaststätte nachher tatsächlich läuft, steht ja auch noch nicht fest.

Und ob Person B ihr Geld, welches die Gläubiger von ihr einfordern, jemals (trotz sogenanntem "Untervertrag") von Person A wieder bekommt, steht erst recht in den Sternen.

Als Person B würde ich da tunlichst die Finger davon lassen.



Gepostet am 10.10.2017 um 08:35 von:
Benutzer: SteBa
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