Forum-Gewerberecht
» Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession «
[quote][i]Original von ambanja[/i]
Guten Tag Zusammen,
im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:
Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.
Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.
Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.
Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.
Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.
Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?
Für mich klingt das irgendwie nach "schmu"
Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen
[/quote]
Guten Morgen,
das klingt nach einem Paradebeispiel eines Strohmannverhältnisses. Eigentlicher Gewerbetreibender ist Person A, Person B wird aufgrund der weißen Weste vorgeschoben. Hier kann ein Verfahren nach § 35 GewO eingeleitet werden.
Gepostet am 10.10.2017 um 08:17 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107529#post107529
Beitrags-Print by Breuer76