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» Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession «

[quote][i]Original von ambanja[/i]
Guten Tag Zusammen,

im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:


Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.

Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.

Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.

Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.

Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.

Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?

Für mich klingt das irgendwie nach "schmu"  smile  

Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen  smile  [/quote]

Guten Morgen,

das klingt nach einem Paradebeispiel eines Strohmannverhältnisses. Eigentlicher Gewerbetreibender ist Person A, Person B wird aufgrund der weißen Weste vorgeschoben. Hier kann ein Verfahren nach § 35 GewO eingeleitet werden.



Gepostet am 10.10.2017 um 08:17 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107529#post107529


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