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» Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession «

Guten Tag Zusammen,

im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:


Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.

Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.

Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.

Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.

Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.

Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?

Für mich klingt das irgendwie nach "schmu"  smile  

Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen  smile  



Gepostet am 09.10.2017 um 15:25 von:
Benutzer: ambanja
Der Original-Beitrag :
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