Forum-Gewerberecht
» Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession «
Guten Tag Zusammen,
im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:
Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.
Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.
Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.
Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.
Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.
Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?
Für mich klingt das irgendwie nach "schmu"
Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen
Gepostet am 09.10.2017 um 15:25 von:
Benutzer: ambanja
Der Original-Beitrag :
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