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Die Begründung des billigen Ramsches umzutauschen suggeriert den Eindruck, dass man alles umtauschen kann was die Käuferin oder der Käufer nicht will, weil er es möglicherweise nur einmal tragen will. Vorsicht. Es handelt sich dabei immerhin noch um einen privatrechtlichen Vertrag.

Ansonsten sehe ich es wie die Kollegen vor mir.



Gepostet am 28.09.2017 um 08:40 von:
Benutzer: domar
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