Forum-Gewerberecht
» Verkäufer auf Kassenbon «
.... eine Mitteilung an die Finanzverwaltung ist immer überlegenswert bei solchen Sachverhalten.
Ich würde ein entsprechendes Anschreiben fertigen.
Grüße
Gepostet am 27.09.2017 um 13:07 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107448#post107448
Beitrags-Print by Breuer76