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Good Morning!!!!

ich habe derzeit etwas Probleme mit einem Wanderlager... Dort werden Klamotten verkauft und auf den Kassenbons ist kein Verkäufer ausgezeichnet... da es m. E. sowieso schwierig ist, den billigen Ramsch im Nachhinein umzutauschen, stellt sich erstmal die Frage, ob der Verkäufer überhaupt auf einem Kassenbon ausgezeichnet sein muss...

Des Weiteren liegen im Wanderlager Preisliste aus:

Schuhe 20 Euro
Hemden 10 Euro etc..

Liegt irgendwo ein Verstoß gegen die Preisauszeichnungspflicht o. Ä. vor?

Danke für eure Hilfe !!!!



Gepostet am 27.09.2017 um 09:33 von:
Benutzer: Rechtsbehelf
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