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 Moin    Moin   aus Thüringen,

das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes wird diese Woche abschließend im Landtag behandelt und tritt voraussichtlich am 1. November 2017 in Kraft.

Neben den o. g. Änderungen gibt es auch eine durch den Wirtschaftsausschuss kürzlich eingebrachte Änderung im § 6 (Nebenleistungen): „Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende außerhalb der Ladenöffnungszeiten Getränke und Speisen, die im Betrieb angeboten werden, zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch außer Haus abgeben sowie Zubehörwaren verkaufen.“

Anbei eine Synopse zu den bevorstehenden Änderungen.



Gepostet am 26.09.2017 um 13:48 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107424#post107424


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