Forum-Gewerberecht

» Pflicht und Kür: Die Felder 1 bis 33 «

[B]Feld 11[/B]

Liebe Freunde aus der Exekutive,

füllt Ihr da einfach ein was Euch zugerufen wird?
Oder lasst Ihr Euch durch eine entsprechende Vollmacht beweisen, dass Derjenige wirklich vertretungsberechtigte Person ist?
Oder stellt die Unterschrift des Geschäftsführers unter GewA 1 schon diese Bevollmächtigung dar?

Die Sache ist derzeit aktuell, weil sich bei uns im Hause die Frage stellt, ob es für eine Kfz-Anmeldung schon reicht, in diesem Feld Nr. 11 erfasst zu sein.



Gepostet am 22.09.2017 um 08:29 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107396#post107396


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