Forum-Gewerberecht

» Geschäftsführer hat von Anfang an eine Gewerbeuntersagung «

Erstreckt sich die GU auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter einer jur. Person? Wenn ja, GU-Verfahren gg. die UG einleiten. Andernfalls Verf. gg. beide einleiten. Fehlende Gewerbemeldung kann als weiterer Grund für die GU herangezogen werden. Ist die GU angeordnet und bestandskäftig, vollstrecken.

Bei den Kammern herrscht verschiedentlich die Vorstellung es gäbe die Anmeldepflicht Kraft Rechtsform. Das ist aber nicht richtig. Man überträgt an dieser Stelle gerne Mal Gesellschaftsrecht bzw. Kammerrecht auf die GewO, die das aber gerade nicht hergibt.

Die Regeln zur Eintragung bei einem anderen Registergericht hat die Politik in Anlehnung an EU-Recht beschlossen. Die Ltd. war ja auch in GB nur eingetragen, hat aber das echte operative Geschäft in der BRD abgewickelt. Mir gefällt die Bestimmung auch nicht. Wenn ich etwas zu bestimmen hätte, würde ich den Unsinn zurücknehmen. Brüssel müsste sich an der Stelle bescheiden.



Gepostet am 20.09.2017 um 15:49 von:
Benutzer: Civil Servant
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