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» Geschäftsführer hat von Anfang an eine Gewerbeuntersagung «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

das hatte ich so noch nicht und es wirft viele, viele Fragen auf:
Gerade fragt mich eine BG wegen einer UG an. Diese wurde 2012 gegründet und die Geschäftsadresse liegt in meiner Gemarkung. Natürlich habe ich nie davon erfahren, denn das Ganze wurde nicht im Handelsregister unserer Stadt, sondern im 35 km entfernten Saarbrücken eingetragen (Wäre eh schon [B]Frage 1:[/B] Warum hat der Gesetzgeber diese blödsinnige Lockerung losgetreten?).

Gut, erster Gedanke, das holen wir mal schön fünf Jahre rückwirkend nach. Hm, ist es aber vielleicht nur Urproduktion? Immerhin ist es die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die nachfragt. Ach, egal, juristische Personen gehören immer ins Gewerberegister (sagt derzeit die IHK des Saarlandes im Brustton der Überzeugung. Ob es wirklich so ist, wurde hier schon oft diskutiert, das wäre [B]Frage 2[/B]. Aber da ist auch noch Hausmeisterservice mit dabei, also eh hier unstreitig).

Jetzt aber die [U]Sensation[/U]: Der Geschäftsführer hat eine Gewerbeuntersagung!
[B]Frage 3:[/B] Zwinge ich jetzt zum Anmelden? Um dann wieder das Abmelden zu erzwingen? Diese Reihenfolge erscheint mir logisch, da ich so die anderen Behörden zumindest digital informiere.
Oder setz ich mich mit den Gesellschaftern in Verbindung und erkläre ihnen dass ihr Geschäftsführer eine GU hat? Wird bestimmt aber nicht viel bringen, da das bestimmt die gleiche Person sein wird.

Weiß jemand Rat, vor allem zur Konstellation der Frage 3?



Gepostet am 20.09.2017 um 15:26 von:
Benutzer: Jannes
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