Forum-Gewerberecht

» GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht? «

Ja, weil die GmbH als Kapitalgesellschaft eben ohne Betriebssitz NICHT aufhört zu existieren. Es finden sich im Gewerberecht deswegen auch keine Sonderregelungen zur GmbH. Es gibt schlicht keinen Grund sie anders zu behandeln wie eine nat. Person.



Gepostet am 19.09.2017 um 15:24 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107363#post107363


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