Forum-Gewerberecht

» GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht? «

"Gewerbeordnung
§ 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

1.
der Betrieb verlegt wird,
2.
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3.
der Betrieb aufgegeben wird.

Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen."

Wenn unsere Bemühungen und Nachforschungen nix bringen, melden wir auch von Amts wegen ab. Es geht ja um die festgestellte Aufgabe der Betriebsstätte.



Gepostet am 19.09.2017 um 14:50 von:
Benutzer: blabu
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