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» GmbH aus dem Gewerberegister v.A.w. abmelden vor Registergericht? «

Hallo,

ich bin sowohl Außendienstler als auch im Büro tätig.

Manchmal stelle ich fest, dass im Amtsgericht eingetragene und bei uns gemeldete Gewerbebetreibe, nicht mehr existieren. Also der Geschäftsführer ist nicht erreichbar, meldet sich nicht, die Betriebsräume sind leerstehend, kein Briefkasten, Keine Klingel, keine Hinweise (sogar Vermieter des Gebäudes möchte abmelden).

Ich teile dass per mail dem Registergericht mit. Nun .. [B]kann ich dass gleich vom Gewerberegister abmelden? [/B]
[B]Oder muss ich (6 Monate bis 1 Jahr) abwarten, bis das Registergericht die GmbH löscht?[/B]

für hilfreiche Beiträge bedanke ich mich im Voraus



Gepostet am 19.09.2017 um 10:09 von:
Benutzer: Silver Surfer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107346#post107346


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