Forum-Gewerberecht

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Dem schließe ich mich ebenfalls an.
[quote][i]Original von Greenhorn[/i]
Danach ist das vorgenannte Unternehmen nach § 13 Abs. 1, 3 GmbHG Handelsgesellschaft nach dem HGB. Gemäß § 6 Abs. 1 HGB finden die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung. Daher sei die GmbH kraft Gesetzes "Formkaufmann" [/quote]
Das ist soweit richtig,
das
[quote] und somit zur Anzeige verpflichtet [/quote]
hingegen nicht mehr.
Wer eine Gewerbeanzeige erstattet, regelt die GewO und nicht das GmbHG und das HGB. Gewerbetreibende "kraft Rechtsform" gibt es im Gewerberecht nicht.



Gepostet am 13.09.2017 um 14:28 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107305#post107305


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