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» Medizinisches Versorgungszentrum als GmbH = Gewerbe? «

kann mich da Frankenthal nur anschließen. Die Zuordnung als Kaufmann führt bspw. dazu, dass Handelsgeschäfte nach dem HGB abgeschlossen werden, Buchführungspflicht etc., aber führt nicht zu einer Gewerbeanzeigenpflicht.



Gepostet am 13.09.2017 um 14:23 von:
Benutzer: KremserT
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