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Mahlzeit in die Runde!

Folgender Fall: Ein medizinisches Versorgungszentrum (nach § 95 SGB V) wird als GmbH betrieben. Meines Erachtens besteht keine Anzeigepflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 2 GewO). Das MW verweist auf Anfrage auf eine Ausarbeitung. Danach ist das vorgenannte Unternehmen nach § 13 Abs. 1, 3 GmbHG Handelsgesellschaft nach dem HGB. Gemäß § 6 Abs. 1 HGB finden die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung. Daher sei die GmbH kraft Gesetzes "Formkaufmann" (Dieser Terminus ist mir gänzlich unbekannt) und somit zur Anzeige verpflichtet. Ich hege erheblich Zweifel, ob das so richtig sein kann.

Was meinen denn die Mitglieder des Forums dazu?



Gepostet am 13.09.2017 um 12:37 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=107296#post107296


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