Forum-Gewerberecht

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Hi,

die Aufstellererlaubnis ist örtlich nicht eingeschränkt, d.h. sie gilt im gesamten Geltungsbereich der GewO.

Also, die Aufstellererlaubnis dort beantragen, wo er seinen Firmensitz hat. Dann kann er im gesamten Geltungsbereich der GewO aufstellen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 11.01.2007 um 12:39 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10724#post10724


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