Forum-Gewerberecht

» Zuständige Behörde «

Hi,

die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 I Nr. 2 VwVfG (zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Betrieb liegt oder betrieben werden soll) oder in Nds. auch aus § 100 I 2 i.V. mit § 96 II Nds. SOG (kommt auf's gleiche raus).
Fazit: Behörde des Betriebsitzes ist zuständig.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 11.01.2007 um 12:16 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10718#post10718


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