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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,

es hat sich bei uns die Frage aufgetan welche Behörde zuständig ist für folgende Erlaubnisse:
-§34c (Maklererlaubniss)
-§33c (Allg. Aufstellererlaubnis)
§34a. (Bewacher)

Ist die Wohnsitz-Behörde oder die Betriebssitz-Behörde zuständig??

Schöne Grüße

Sabine Küch   



Gepostet am 11.01.2007 um 11:47 von:
Benutzer: Sabine Küch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10715#post10715


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