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Hallo,

bezüglich der speziellen Vorschriften zum Verkauf von frischen Lebensmitteln aus Warenautomaten würde ich mich an die Lebensmittelüberwachung wenden.
Gewerberechtlich würde ich wahrscheinlich den "Einzelhandel mit Lebensmitteln aus Warenautomaten" anmelden. Eine Anmeldepflicht für jeden einzelnen Automaten besteht meines Wissens nicht, ist wohl identisch mit den Zigarettenautomaten.

Ein Problem, was bei uns aufgetreten ist, ist die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Auch wenn der Automat auf privatem Grund steht, aber die Kunden vom Gehweg aus den Automat bedienen, kommt es zur Sondernutzung öffentlicher Fläche. Je nachdem wie stark der Automat frequentiert wird, kann dies auch Einfluss auf das Verkehrsgeschehen (haltende Kfz, Ein- und Aussteigende Personen usw.) haben. Diesbezüglich sollte vor Genehmigung der Aufstellort in Augenschein genommen werden.



Gepostet am 28.08.2017 um 15:46 von:
Benutzer: Maliklaus
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