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Die Gesundheitsämter führen die Aufsicht über die damaligen Heilhilfsberufe und heutigen Gesundheitsfachberufe. Einfach mal nachfragen, ob es sich um einen Gesundheitsfachberuf handelt. Dann unerliegt er dem § 6 GewO, ansonsten Gewerbeanmeldung, da wohl zu den anderen Heilberufen eine andere Ausbildung notwendig ist.



Gepostet am 10.01.2007 um 15:24 von:
Benutzer: pmcolonia
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