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Hallo,

im Jahr 2007 ist das Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft getreten. Die bis dahin geltende ausschließliche personenbezogene RGK-Pflicht wurde geändert, so dass nunmehr z.B. auch juristische Personen eine RGK erhalten können. Auch kann seitdem ein Angestellter des Inhabers das RG vor Ort ausüben (mit einer Kopie oder Zweitschrift der RGK). In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Fotopflicht abgeschafft.

Somit besteht bei Ausstellung einer RGK keine Wahlmöglichkeit, ob mit Foto oder ohne - es geht nur noch ohne.



Gepostet am 14.08.2017 um 11:47 von:
Benutzer: Ullrich
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