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Hallo!
Also in meinem schlauen Buch vom Institut der Freien Berufe steht:
Masseur [b]staatl.geprüft[/b]/ Heilmasseure: Freiberuflich, soweit diese nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen durchführen....
Vielleicht hilft das etwas weiter...
Hier auch mal die homepage des IFB: [URL]www.ifb-gruendung.de[/URL]
Dort habe ich mir dieses Buch bestellt um die Leute etwas besser beraten zu können, gar nicht mal soo schlecht..



Gepostet am 10.01.2007 um 14:38 von:
Benutzer: nperl
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10694#post10694


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