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Konkretes Beispiel: Man will jetzt im Falle eines Einzelunternehmers, der seine Tätigkeit als e.K. fortsetzt eine Ab- und Anmeldung haben. Gewerberechtlich bleibt er dabei aber Einzelunternehmer, was (bisher) keine entsprechende Meldepflicht auslöst. Weiterhin wird der "Schwerpunkt der Tätigkeit" thematisiert. Wie gesagt: Ich sehe eine starke Tendenz dahingehend, dass die Technik das Recht verdrängt. Das kann man wollen und machen, setzt m. E. aber Änderungen von Rechtsvorschriften voraus und bei der Gelegenheit könnte man meinetwegen die Urproduzenten und Freiberufler auch gerne aufnehmen.  großes Grinsen  

Da der 11. Infobrief in diesem Thread hier eigentlich nichts zu suchen hat, mache ich gleich mal einen neuen Thread dazu auf.

Hier der Link zum entsprechenden neuen Thread:

[URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15454]   [/URL]



Gepostet am 02.08.2017 um 16:29 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106851#post106851


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