Forum-Gewerberecht

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Wenn nur das Ergebnis zählte, dass also eine Gewerbeanmeldung nicht angenommen würde, dann wäre also die Pflegefachkraft auch der selbständigen Prostituierten gleichgestellt. Ich denke, dass das zu kurz gedacht ist. Und weil dieses Forum auch als Informationsquelle für Unwissende oder Unsichere dienen soll, halte ich die differenzierte Betrachtung weiterhin für sehr wichtig!



Gepostet am 02.08.2017 um 07:36 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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