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@ SE-Schwarzarbeit

Sie haben die Unterschiede sehr schön dargestellt... erfahrungsgemäß sprechen bei den Gewerbeämter aber eher letztere vor und wollen ein Gewerbe anmelden, was wir verweigern, da u.E. die Kriterien dafür nicht erfüllt werden...

auch eine Pflegefachkraft würden wir nicht gewerberechtlich anmelden, da diese u.E. von der GewO ausgenommen ist...

ergo: auch wenn die Tätigkeiten etwas anders sind, kommt es bei uns im Ergebnis auf das gleiche raus: keine Gewerbeanmeldung

Schönen Feierabend allen fleißigen Forennutzern!



Gepostet am 01.08.2017 um 16:26 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106815#post106815


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