Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   aus Thüringen,

@Simone R.
Sofern der Tank- und Bezahlvorgang ohne den Gewerbetreibenden und sein Personal autark abläuft, fehlt mir die personelle Komponente der Gewerbeausübung zur Bejahung einer anzeigepflichtigen Betriebsstätte. Allerdings würde ich hier weniger die Parallele zu EC-Automaten, sondern eher zu Warenautomaten sehen = die Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 3 GewO gilt nur am Hauptsitz des Gastankstellenbetreibers.

@ HWK-CB
Das Gefahrenpotenzial einer technischen oder baulichen Anlage bewirkt m. E. selbst keine Bejahung der gewerberechtlichen Anzeigepflicht. Hierfür gelten spezifische baurechtliche oder andere Vorschriften, wie z. B. die Erlaubnispflicht für (Auto-) Gasfüllanlagen nach > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__18.html]§ 18 Betriebssicherheitsverordnung[/URL] (BetrSichV).



Gepostet am 01.08.2017 um 06:26 von:
Benutzer: Puz_zle
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