Forum-Gewerberecht
» Gewerbeabmeldung bei Inhaftierten ??? «
wir würden zunächst die Betroffenen zur Gewerbeanmeldung auffordern und die Aufforderung eben an die Adresse der JVA richten.... eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen ist ja stets das letzte Mittel....
Gepostet am 31.07.2017 um 08:23 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106787#post106787
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