Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung bei Inhaftierten ??? «

Hallo zusammen,

ich habe hier eine GbR, die von zwei Personen betrieben wurde.
Tätigkeitsbereicht: Dienstleistungen und Handel im IT-Bereich, Erstellung von Internetpräsenzen, Betreiben, Administrieren und vermieten von Servern.

Durch Urheberrechtsverletzungen und div. anderer schwerwiegender Delikte im Internetbereich (Darknet) sitzen beide jetzt in U-Haft und werden so schnell wohl nicht mehr rauskommen.

Kann ich das Gewerbe dann von Amtswegen abmelden?  Kopfkratz  

Viele Grüße
aus dem Siegerland



Gepostet am 31.07.2017 um 07:41 von:
Benutzer: Fini469
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106783#post106783


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