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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Das wäre z.B. ein Fall, bei dem ich zurückweisen würde und diese Vorgehensweise wird auch von unserem Landesministerium genauso publiziert und ist so gewollt.

Alleine schon ein Dolmetscher ist ein Indiz.



Gepostet am 26.07.2017 um 16:37 von:
Benutzer: Roesje
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106753#post106753


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