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Ich würde das Thema Elektrotankstellen (--> [url=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8599]Elektrotank
stellen[/url])
hier nochmals gerne aufgreifen...mir geht es jetzt aber speziell um [B]Gastankstellen[/B].  Kopfkratz  

Welche Meinungen habt ihr zur Anzeigepflicht? Uns stellt sich gerade die Frage, ob wirklich jede Gastankstelle am jeweils zuständigen Standort gewerberechtlich angezeigt werden muss. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die Hauptniederlassung (Büro) in unserer Nachbarkommune angemeldet ist, nicht aber die einzelnen Gastankstellen (u.a. eine in unserer Stadt, eine weitere in der anderen Nachbarstadt usw.).

Findet denn überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit statt, wenn ich mein Fahrzeug mit Gas betanke und mit meiner EC-Karte am dort integrierten Automat zahle? Personal gibt es auch nicht.

Ich tendiere eher dazu, das Ganze wie bei Geldautomaten zu handhaben.
Laut BLA Gewerberecht, Tagung am 18./19.06.2002, besteht demnach für EC-Bank-Automaten keine Anzeigepflicht nach § 14 (Auf der BLA-Tagung v. 3./4.6.2003 wurde dies auch für SB-Zonen, die keine räumliche Verbindung zum Kreditinstitut haben, bestätigt). Maßgeblich sei hier, dass sie aufgrund ihrer elektronischen Verbindung zu den Kreditinstituten nur deren verlängerter Arm darstellen und daher keine eigene Geschäftstätigkeit entfalten.

Wie seht ihr das? Es war ja jetzt auch (zumindest für mich) noch nicht so ganz klar, wie es sich mit den Elektrotankstellen verhält.  Weißnicht  

 Danke   für eure Antworten!

   



Gepostet am 26.07.2017 um 15:47 von:
Benutzer: Simone R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106751#post106751


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