Forum-Gewerberecht

» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Vermehrt lehen kommunale Ordnungsämter die Entgegennahme derartiger Meldungen ab, weil Scheinselbständigkeit offensichtlich ist. Keine dieser Behörden meldet, dass es zu Leistungsklagen gekommen ist!!!

Dazu hat unser Foren-Boss René Land auch auf dem Bundesfahndertreffen in Bookholzberg vor wenigen Wochen gesprochen.

Wenn die Meldungen doch entgegengenommen werden: Kopien davon zusammengetackert an den Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit und an das FA.

Generell gilt aber, dass eine Person mit Aufenthalt im Ausland hier ein Gewerbe betreiben kann. Nirgendwo steht, dass der Gewerbetreibende permanent anwesend sein muss. Er kann sich anderer Personen bedienen, Vollmachten erteilen usw.



Gepostet am 25.07.2017 um 16:58 von:
Benutzer: Civil Servant
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