Forum-Gewerberecht

» Habt ihr Erfahrungen mit einem Bierstand auf Straßenfesten/Festivals/Märkten? «

... wobei es in dem Punkt keine Unterschiede geben kann. Gaststättengesetze und GewO wenden sich immer nur an den einzelnen Gewerbetreibenden. Eine Art Sammelgestattung nach dem GastG-Bund kann es eigentlich nicht geben.



Gepostet am 21.07.2017 um 16:45 von:
Benutzer: Civil Servant
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